Zukünftige Aufteilung der CO2-Kosten entlastet Mieter

Neuer Gesetzentwurf: Zukünftige Aufteilung der CO2-Kosten entlastet Mieter in nicht sanierten Wohngebäuden.
  • Christian Grotkopp

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Neuer Gesetzentwurf: Zukünftige Aufteilung der CO2-Kosten entlastet Mieter in nicht sanierten Wohngebäuden
Foto: GoodLifeStudio / Getty Images Signature

Für fossile Brennstoffe wird seit 2021 eine CO2-Abgabe erhoben, die aktuell bei 30 Euro je Tonne liegt. Bisher war diese vollständig vom Mieter zu tragen und erhöht damit die Nebenkosten für all diejenigen, deren Heizbetrieb mit Öl oder Gas funktioniert.

Entsprechend eines neuen Gesetzentwurfs soll sich dies ab dem kommenden Jahr ändern: Die Bundesregierung sieht vor, dass Vermieter entsprechend dem Sanierungsstand der Immobilie in unterschiedlicher Höhe an den Kosten beteiligt werden sollen.

Hierfür wird ein 10-Stufen-Modell angewandt, nach dem Vermieter mit energetisch besonders schlechten Gebäuden (Ausstoß >=52 kg CO2/m²/a) zu 90 % die CO2-Kosten tragen müssen. Das Stufenmodell soll auf den Daten der Heizkostenabrechnung basieren. Vermieter sollen die neuen Regeln ohne gesonderte behördliche Anordnung in der Abrechnung gegenüber ihren Mietern umsetzen.

Emissionsarme Gebäude vs Emissionsreiche Gebäude
Bildquelle: Pressemitteilung, bmwk.de; Abruf am 30.05.2022

Die Regelung gilt ab dem 01.01.2023 für Wohngebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen oder in einem Milieu-Schutzgebiet angesiedelt sind. Für Nichtwohngebäude sollen die CO2-Kosten ohne Staffelung jeweils hälftig von Mieter und Vermieter getragen werden.

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